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Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO

Das Unterrichtungsverfahren ist nach wie vor Grundlage für viele Bewachungstätigkeiten. Die BA SERVICE bietet monatlich Termine für die Unterrichtung an, um den Unternehmen schnell neue Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen

Voraussetzungen

gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Lehrgangsziel

Erwerben der notwendigen Grundkenntnisse für eine erfolgreiche Tätigkeit im Bewachungsgewerbe.

Dauer

5 Tage

Ausbilder

Fachdozenten, Dozenten mit Führungskräfte- und Geschäftsleitererfahrung aus dem Sicherheitsgewerbe, Diplom-Pädagogen und Diplom Sportwissenschaftler, erfahrene Einsatzleiter.