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Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG

Die Waffensachkundeprüfung gem. §7 WaffG ist die entscheidende Voraussetzung für Privatpersonen, um Umgang mit Schusswaffen haben zu dürfen und eine Waffenbesitzkarte (WBK) erhalten zu können. Für Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe ist sie zudem die Voraussetzung, um vom Arbeitgeber bei Bewachungen mit Schusswaffen z.B. im Objektschutz von Bundes- wehrliegenschaften oder im Geld- & Werttransport eingesetzt werden zu dürfen.

Voraussetzungen

  • Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag
  • Erreichen des 18. Lebensjahres

Lehrgangsziel

Vermittlung aller erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse, um die praktische und theoretische Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG erfolgreich ablegen zu können, inklusive Prüfung

Dauer

  • 32 AE an 4 Tagen (inkl. Prüfung)
  • 1 AE entspricht 45 Minuten

Lehrgangskosten

  • je Teilnehmer 280.- €

In den Ausbildungskosten sind bereits die Prüfungs- gebühr sowie die Kosten für Waffen, Munition und Schießstände mit enthalten.

Ausbilder

Fachdozenten, Dozenten mit Führungskräfte- und Geschäftsleitererfahrung aus dem Sicherheitsgewerbe, Diplom-Pädagogen und Diplom Sportwissenschaftler, erfahrene Einsatzleiter.

Weitere Details im PDF-Dokument:

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